Am Zusammenfluss des Ruselbaches mit dem Entenaubach bei Ritzmaisersäge besitzt die Kreisgruppe seit 2002 eine knapp 1,5 Hektar große Streuwiese. 

Sie ist rundum von Wald umgeben. Am Bach kommt der Fischotter vor und der Biber ist durch seine Spuren wie Dämme und gefällte Bäume  nicht zu übersehen.

Die Wiese wird einmal im Jahr nach dem 1.8. von einem Landwirt mit dem Balkenmäher gemäht und das Mähgut abtransportiert. Die Finanzierung erfolgt über das Vertragsnaturschutzprogramm.

In der unmittelbaren Umgebung liegen Ausgleichsflächen des Landkreises, der Gemeinde Bischofsmais und des Golfclubs Rusel und naturnahe Staats- und Bistumswälder. Dieser großräumige Biotopverbund erhöht den ökologischen Wert der eigentlich kleinen Fläche enorm. 

2003 wurde mit Förderung der Glücksspirale ein Pflege- und Entwicklungsplan für die Fläche erstellt, der bei den Maßnahmen berücksichtigt wird.

Schwebfliegen

Unter den 27 Schwebfliegenarten befinden sich einige interessante Nachweise mit acht RL-Arten. Die Larven von sieben RL-Arten leben entweder in Totholz oder in Moorböden. Diese Arten sind gute Indikatoren für strukturreiche Wälder und intakte Feuchtbiotope.

Die Larve von Volucella bombylans lebt parasitisch in Hummelnestern und zeigt ebenfalls intakte Biotopstrukturen an. Ihre Wirte, verschiedene Hummelarten, kommen auf der Fläche zahlreich vor.

Grüne Huschspinne (Micrommata virescens) – Spinne des Jahres 2004

Von den sonstigen Arten ist noch die Grüne Huschspinne Micrommata virescens (Bild links) bemerkenswert. Diese Art wurde 2004 zur Spinne des Jahres gekürt. Sie ist auf Feuchtbiotope angewiesen. Weitere Informationen s. Anlagen.

Käfer

Von den Käfern wurden vorwiegend blütenbesuchende Arten erfasst. Es handelt sich durchwegs um häufige, ungefährdete Arten.

Weitere Spinnen

Mit der Gerandeten Jagdspinne und der Marmorierten Kreuzspinne sind zwei weitere typische Vertreter von Feuchtbiotopen gefunden worden, ein weitere Hinweis auf die hohe Wertigkeit der Fläche.

Fischotter

Im Unterlauf des Entenaubaches lebt auch der Fischotter, RL By und RL D 1 – vom Aussterben bedroht. Als Lebensraum braucht er natürliche oder naturnahe, ungestörte und abwechslungsreich strukturierte Gewässer. Von großer Bedeutung sind auch störungsarme und deckungsreiche Gebiete im Anschluss an die Gewässer mit Versteckmöglichkeiten unter Steinen und Baumwurzeln sowie offenen Sonnplätzen. All dies bietet die untersuchte Fläche. Entlang des Bachs ist darauf zu achten, dass ausreichend besonnte Bachabschnitte zur Verfügung stehen.

Bewertung

Die fünf Untersuchungstage können kein vollständiges Erfassen des Arteninventars gewährleisten. Bei allen Insektenerfassungen wird davon ausgegangen, dass erst mehrjährige Untersuchungen das gesamte Arteninventar eines Gebietes erfassen. Das betrifft vor allem die selteneren Arten. Daher sind einjährige Untersuchungen nur dazu geeignet, anhand der vorgefundenen Arten das Potential einer Fläche zu beurteilen.

Bei der Fläche am Ruselbach belegen jedoch bereits die Untersuchungen im Jahr 2003 die Hochwertigkeit des Feuchtbiotopkomplexes durch die artenreiche Ausstattung. Bei intensiveren und häufigeren Untersuchungen ließen sich die Artenlisten mit Sicherheit wesentlich verlängern.

Für die Bewertung einer Fläche sind neben den botanischen Erhebungen Untersuchungen der Fauna von entscheidender Bedeutung. Das Vorkommen bzw. Verschwinden von Insektenarten zeigt weit vor Veränderungen in der Pflanzenzusammensetzung das ökologische Potential der untersuchten Fläche an. Dabei sind für kleine Flächen vor allem Insekten aussagekräftig, denen auch kleinere Flächen als Lebensraum ausreichen.

Für die Schmetterlingsfauna haben besonders die Blütenpflanzen der Fläche hohe Bedeutung. Auf ihnen sind die Insekten oft in hoher Dichte anzutreffen. Neben Tagfaltern sind hier auch Hummeln, Schwebfliegen, Käfer sowie Vertreter weiterer Insektenfamilien anzutreffen. Für diese blütenbesuchenden Insekten ist ein ganzjähriges Angebot an blühenden Pflanzen von großer Bedeutung. Im Mai waren dies vorwiegend Schlangenknöterich Polygonum bistorta und blühender Faulbaum Frangula alnus. Im Juli dienten Sumpfkratzdistel Cirsium palustre und Mädesüß Filipendula ulmaria als Hauptnahrungsquelle. Im August wurden neben den fast verblühten Sumpfkratzdisteln Waldwitwenblumen Knautia silvatica, Doldenblütler und Greiskraut Senecio spec. besucht.

Pflegeempfehlung

Aus faunistischer Sicht ist die Erhaltung der zahlreichen Blütenpflanzen als Nahrungsquelle für blütenbesuchende Insekten eines der vorrangigen Ziele. Es sollte auch immer ein kleinerer Anteil an Gehölzen auf der Fläche vorhanden sein. Entlang des Bachlauf ist auf ausreichend lange, besonnte Abschnitte zu achten. Hier sollte evtl. der Baumbestand etwas zurückgenommen, besonders Fichten entfernt werden.

Aus floristischer Sicht steht die Erhaltung und evtl. Verbesserung der Moorbereiche und der Erhalt des abwechslungsreichen Vegtetationsmosaikes im Vordergrund.

Regelmäßige Pflegemaßnahmen (Mähen, Entbuschen) zum Erhalt des derzeitigen Zustands erscheinen notwendig. Dabei wird eine jährliche Mahd von Teilbereichen angestrebt, wobei jeweils mindestens 20% der Gesamtfläche nicht gemäht werden sollen, um spätblühenden Pflanzen das Aussamen zu ermöglichen, Futter-, Rückzugs- und Überwinterungsräume für Tiere zu erhalten. Die ungemähten Flächen sollten dabei jährlich wechseln. Es ist ferner darauf zu achten, dass gezielt jeweils kleinere Gebüschgruppen erhalten werden (insbesondere mit Faulbaum und Weide), die zur Blüte kommen. Der Mahdzeitpunkt kann in Abhängigkeit von Witterung, Befahrbarkeit der Fläche und Qualität des Mahdgutes bereits im Sommer erfolgen.

Auf der gesamten Fläche sollte die Wasserrückhaltung verbessert werden. Das würde auch der Verbuschung entgegenwirken und die Zwischenmoorbereiche fördern.

Bereits durchgeführte Maßnahmen

Im September 2003 wurde das gesamte Grundstück im Rahmen der Landschaftsplan-Umsetzung der Gemeinde Bischofsmais durch einen örtlichen Landwirt gemäht. Aufgrund der langanhaltenden Trockenheit konnten die Arbeiten ohne größere Schäden mit Maschinen durchgeführt werden. Ein Arbeitseinsatz der LBV-Kreisgruppe war daher nicht notwendig.

Wasserableitung durch den Entaubach

Außerdem stellte sich heraus, dass das südöstlich angrenzende Grundstück Flnr. 1699/2 inzwischen durch die Gemeinde Bischofsmais erworben wurde. Diese hatte die Flächen um die Klärteiche für das Feriendorf Dürrwies bereits von Gehölzen freigestellt. Im Rahmen der Landschaftsplan-Umsetzung wurden darüber hinaus noch die verbliebenen Fichten an der Grundstücksgrenze der LBV-Fläche entfernt und so die Verbindung zwischen beiden Grundstücken entlang des Entenaubaches wiederhergestellt.

Bei den Kartierungsarbeiten im Frühjahr 2003 wurde festgestellt, dass aus dem quer durch das Grundstück verlaufenden Graben etwa in der Mitte das gesamte Wasser mittels einer unterirdischen Rohrleitung abgezweigt und über den Entenaubach hinweg zu der hier vorhandenen Teichanlage geleitet wurde. Nach Rücksprache mit dem Besitzer der Teichanlage erklärte sich dieser bereit, die Wasserentnahme einzustellen. Bei einer weiteren Begehung der Fläche im Herbst konnte festgestellt werden, dass die Entnahmestelle beseitigt und auch die Rohrleitung durch den Bach vollständig entfernt worden war.

Im Oktober 2003 wurde im oberen Teil des Grabens versucht, durch mehrere Querrinnen das Wasser seitlich in die Fläche zu leiten und so eine gewisse Wiedervernässung zu erreichen. Durch den Transport der Fichtenstämme in diesem Bereich waren hier schon gewisse Fahrspuren vorhanden, die durch Nacharbeiten mit dem Spaten noch verlängert wurden. Aufgrund des trockenen Sommers war das Wasserdargebot jedoch relativ gering. Hier muss wohl in den Folgejahren die Situation weiter beobachtet und gegebenenfalls noch nachgearbeitet werden.

Biotopverbund

In der näheren Umgebung befinden sich weitere ökologisch wertvolle Flächen, die derzeit zwar keine Verbindung untereinander aufweisen, die jedoch durch relativ einfache Maßnahmen zu einem größeren Komplex verbunden werden könnten. Direkt südlich anschließend befindet sich eine Fläche im Eigentum der Gemeinde Bischofsmais. Hier liegt auch der Klärteich für das Feriendorf Bischofsmais. Der untere Teil der Fläche am Bach wurde bereits 2003 im Rahmen der Landschaftsplan-Umsetzung von Fichten freigestellt und wieder geöffnet. Weitere 150 m bachaufwärts befindet sich noch ein Rest einer Pfeifengrasstreuwiese, der auch in der Biotopkartierung erfasst wurde. Diese Fläche befindet sich wahrscheinlich im Eigentum der Diözese Passau. Hier sollte die Streuwiese von Gehölzanflug befreit und in Zukunft durch regelmäßige Entbuschung freigehalten werden. Die Verbindung zwischen den Offenflächen entlang des Entenaubaches wäre durch eine Entfernung der Fichten in einem ca. 20 Meter breiten Uferstreifen möglich. Der größte Teil davon liegt im Staatsforst, nur ein schmaler Streifen ist in Privateigentum.

Westlich angrenzend an die Staatsstraße befindet sich eine magere Wiesenfläche, die dem Landkreis Regen gehört und als Ausgleichsfläche für Kreisstraßenbau eingebracht wurde. Eine extensive Pflege und die Entfernung von Fichten am Bach sind als Pflege und Entwicklung festgesetzt.

Weiter bachaufwärts am Ruselbach liegen weitere Feuchtfläche, die teilweise bereits mit Fichten aufgeforstet wurden, teilweise brachliegen und allmählich zuwachsen. Ein großer Teil dieser Flächen wurde im Rahmen der Erweiterung des Golfplatzes Rusel als Ausgleichsflächen festgelegt. Die Fichten müssen beseitigt (teilweise bereits geschehen) und die Flächen dauerhaft offengehalten werden. Durch die vorhandene Leitungsschneise bzw. entlang des Ruselbaches ist hier durch Staatsforstflächen eine Vernetzung mit den benachbarten Offenlandflächen möglich bzw. bereits in Ansätzen vorhanden.

Die noch erforderlichen geringfügigen Maßnahmen zur Biotopvernetzung könnten im Rahmen der Landschaftsplan-Umsetzung Bischofsmais durchgeführt werden. Auf den Staatsforstflächen ist in Absprache mit dem Forstamt Regen die Freistellung entlang der Bäche vielleicht auch ohne finanziellen Aufwand möglich.

Geplante Maßnahmen

Die vorgeschlagenen Pflegemaßnahmen werden in Zukunft durch die LBV-Kreisgruppe Regen organisiert werden. In den ersten Jahren wurde ein eigener Antrag über Naturpark-Förderung gestellt. Inzwischen erfolgt die Förderung über einen 5-Jahres-Vertrag über den Erschwernisausgleich, der allerdings die tatsächlich anfallenden Kosten nicht deckt.

Die Arbeiten werden von einem Landwirt durchgeführt, der sich auf Landschaftspflege spezialisiert hat und die Flächen mit einem Spezialgerät mähen kann. Die Entsorgung des Mahdgutes übernimmt ein örtlicher Landwirt.

Um die Entwicklung der Fläche zu dokumentieren und den Erfolg der Pflegemaßnahmen festzustellen, wurde zumindest die faunistische Ausnahme im Jahr 2009 wiederholt.